Appendix
Fortschreibung durch VPI und X-Faktor
In der Preisregulierung
Das zentrale Resultat in BS99 lautet, dass unter der Prämisse ökonomischer Nullgewinne die stetige Preiswachstumssrate gleich stetiger Inputpreiswachstumsrate weniger stetiger Produktivitätswachstumsrate ist:
$$\dot{P}=\dot{W}-\dot{T}$$
(17)
In BS99 wird die stetige Preisänderungsrate alternativ als Abweichung zur stetigen Preisänderungsrate der Gesamtwirtschaft, also der Inflation, \(\dot{P}_{\textit{GW}}\) ausgedrückt. Die gesamtwirtschaftliche Entsprechung zu Gl. 17 lautet
$$\dot{P}_{\textit{GW}}=\dot{W}_{\textit{GW}}-\dot{T}_{\textit{GW}}$$
(18)
Subtrahieren der beiden Gleichungen ergibt
$$\dot{P}=\dot{P}_{\textit{GW}}-\dot{X}_{\textit{gen}}$$
(19)
mit
$$\dot{X}_{\textit{gen}}=(\dot{T}-\dot{T}_{\textit{GW}})+(\dot{W}_{\textit{GW}}-\dot{W})=\dot{P}_{\textit{GW}}+(\dot{T}-\dot{W})$$
(20)
Durch Anwendung der Exponentialfunktion erhält man folgenden Ausdruck:
$$\textit{WF}_{P}=\frac{\textit{WF}_{\textit{VPI}}}{\textit{WF}_{X_{\textit{gen}}}}$$
(21)
Es werden sowohl \(\dot{X}_{\textit{gen}}\) als auch \(\textit{WF}_{X_{\textit{gen}}}\) als X‑Faktor bezeichnet. Der Ausdruck für die Fortschreibung der Preise ist dann
$$P_{t}=P_{0}\cdot\left(\frac{\textit{WF}_{\textit{VPI}}}{\textit{WF}_{X_{\textit{gen}}}}\right)^{t}$$
(22)
Laut Definition ist der X‑Faktor die Differenz zwischen Preiswachstum der Gesamtwirtschaft und Preiswachstum der Netzwirtschaft. Der X‑Faktor beschreibt also das Negative des realen Preiswachstums in der Netzwirtschaft. Folgerichtig ergibt der Wachstumsfaktor des VPI (also die Inflation) geteilt durch den Wachstumsfaktor des X‑Faktors wieder den Wachstumsfaktor des nominalen Preiswachstums in der Netzwirtschaft. Gl. 22 und Gl. 1 haben also den selben Inhalt.
In der deutschen Erlösobergrenzenregulierung
In §9 der Anreizregulierungsverordnung ist Gl. 20 festgeschrieben. Hieraus ergibt sich zur Fortschreibung der Erlösobergrenze in Analogie zur Preisregulierung:
$$\textit{EOG}_{t}=\textit{EOG}_{0}\cdot\left(\frac{\textit{WF}_{\textit{VPI}}}{\textit{WF}_{X_{\textit{gen}}}}\right)^{t}$$
(23)
Wiederum in Analogie zur Preisregulierung haben Gl. 23 und Gl. 2 den selben Inhalt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung in der Regulierungsformel der Anreizregulierungsverordnung hiervon leicht abweicht:
$$\textit{EOG}_{t}=\textit{EOG}_{0}\cdot\left(\frac{\textit{VPI}_{t}}{\textit{VPI}_{0}}-\textit{PF}\right)$$
(24)
wobei der sogenannte PF in der Praxis von der Bundesnetzagentur als
$$\textit{PF}=(\textit{WF}_{X_{\textit{gen}}})^{t}-1$$
(25)
festgesetzt wird. Es liegt Nahe zu vermuten, dass die Verwendung der Subtraktion anstatt der Division (und der daraus entstehenden Notwendigkeit Eins in Gl. 25 zu subtrahieren) einer Verwechslung von stetigen Wachstumsraten und jährlichen Wachstumsfaktoren entspringt. Die numerischen Auswirkungen dieser Ungenauigkeit sind jedoch relativ gering, weshalb in diesem Beitrag nicht weiter auf diesen Umstand eingegangen wird.
Rechenschritte zur Herleitung für die Erlösobergrenzenregulierung
Ausgangspunkt ist Gl. 13. Diese wird nach der Zeit abgeleitet:
$$\frac{d\Pi}{dt}=\frac{dR}{dt}-\sum_{j=1}^{m}\frac{dw_{j}}{dt}\cdot v_{j}-\sum_{j=1}^{m}\frac{dv_{j}}{dt}\cdot w_{j}$$
(26)
Die Definition der logarithmischen Ableitung bringt hervor (z. B. \(\frac{d\Pi}{dt}=\frac{d\Pi/dt}{\Pi}\cdot\Pi=\dot{\Pi}\cdot{\Pi}\)):
$${\dot{\Pi}}\cdot{\Pi}={\dot{R}}\cdot{R}-\sum_{j=1}^{m}{\dot{w}_{i}}\cdot{w_{i}}\cdot v_{j}-\sum_{j=1}^{m}{\dot{v}_{j}}\cdot{v_{j}}\cdot w_{j}$$
(27)
Durch \(\Pi+C\) bzw. \(R\) teilen und die letzten zwei Terme mit \(C\) erweitern:
$${\dot{\Pi}}\cdot\frac{\Pi}{\Pi+C}=\dot{R}-\frac{C}{\Pi+C}\cdot\sum_{j=1}^{m}{\dot{w}_{i}}\cdot\frac{w_{i}\cdot v_{j}}{C}-\frac{C}{\Pi+C}\cdot\sum_{j=1}^{m}{\dot{v}_{j}}\cdot\frac{v_{j}\cdot w_{j}}{C}$$
(28)
Einsetzen der Definitionen von \(\dot{W}\) und \(\dot{V}\):
$$\dot{R}={\dot{\Pi}}\cdot\frac{\Pi}{\Pi+C}+\frac{C}{\Pi+C}\cdot\dot{W}+\frac{C}{\Pi+C}\cdot\dot{V}$$
(29)
Ausklammern:
$$\dot{R}=\frac{C}{\Pi+C}\cdot\left(\dot{W}+\dot{V}+{\dot{\Pi}}\cdot\frac{\Pi}{C}\right)$$
(30)