Zusammenfassung
Die Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) macht heute einen wesentlichen Teil des Strompreises von Haushalts- und Gewerbekunden aus. Nachdem die Autoren den Wirkmechanismus des implementierten Umlageverfahrens, die historische Entwicklung sowie Fehleinschätzungen skizziert haben, wird im Beitrag insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wann eine Reduktion der EEG-Umlage erwartet werden kann (Kostenwende). Für die Ermittlung der EEG-Umlage wird ein Modell auf Basis der aktuellen Vergütungsregelungen des EEG herangezogen, welches anhand von Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber validiert wird. Die Berechnungen zeigen, dass im Referenzfall ab 2025 nach einem Anstieg der EEG-Umlage auf über 8 ct/kWh ein Rückgang erwartet werden kann. Im Rahmen von Sensitivitätsrechnungen werden verschiedene Unsicherheitsfaktoren identifiziert, wie die Entwicklung des Großhandelspreises oder der Vergütungssätze. Diese Unsicherheitsfaktoren beeinflussen die EEG-Umlage maßgeblich und stellen somit eine Herausforderungen bei der Entwicklung einer verlässlichen Prognose dar.
Abstract
The apportionment of the German Renewable Energy Sources Act (EEG-Umlage) constitutes a significant portion of the electricity price for domestic and commercial customers. First, the authors outline the implemented apportionment mechanism, the historical development as well as a couple of the lack of misjudgments. Subsequently, they investigate the question whether and when a reduction of the EEG apportionment can be expected. A model based on the current remuneration rules of the EEG, which is validated based on forecasts conducted by the transmission system operators, is used for the calculation of the EEG apportionment. The calculations show that an increase of the EEG levy to over 8 ct/kWh can be expected in the reference case, followed by a reduction from 2025 onwards. In the context of sensitivity calculations, various uncertainty factors are identified, such as the development of the wholesale price or the magnitude of the remuneration. Those factors significantly influence the EEG levy and thus underline the challenges in the development of a reliable forecast.
Notes
Bei Gesetzesangaben ohne Jahresbezeichnungen wird stets auf die aktuelle Fassung des Jahres 2017 Bezug genommen.
Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts vom 05.05.2014 (BT-Druck 18/1304).
Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus vom 17.02.2015 (BGBl. I S. 146).
Für Strom aus Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und sonstigen Gasen wird der Marktwert unabhängig von den eingespeisten Mengen als Mittelwert der gehandelten Stundenkontrakte an der Strombörse bestimmt.
Durch die vorab sehr hoch angesetzten Managementprämien liegen die Kosten in der Direktvermarktung sogar eher über den der festen Einspeisevergütung (Gawel und Purkus 2013).
Der Effekt von negativen Preisen wird zudem ab dem EEG 2014 durch eine Aussetzung der Förderung bei mehr als fünf aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen begrenzt (§ 23 sowie § 51 EEG).
Solange die EEG-Einspeisemenge geringer als der Letztverbrauch ist, steigt die EEG-Umlage absolut weniger stark als der Börsenpreis sinkt. Der niedrigere Börsenstrompreis führt lediglich für die kleinere Einspeisemenge zu Zusatzkosten, diese werden auf die größere Letztverbrauchsmenge umgelegt.
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz vom 07.12.1990 (BGBl. I S. 2633).
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29.03.2000 (BGBl. I S. 305).
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien vom 21.07.2014 (BGBl. I S. 1066).
Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von 150 kW.
Die Analyse und Interpretation des Gebotsverhaltens und des daraus resultierenden Zuschlagpreises würde einen eigenen Beitrag darstellen, so dass das Ergebnis hier nicht bewertet und interpretiert wird.
Es sei darauf hingewiesen, dass Validierung, Berechnung und erste Einreichung des Beitrags vor Veröffentlichung der EEG-Umlage für 2018 durchgeführt wurden. Zwar ist die EEG-Umlage 2018 leicht zurückgegangen, dies ist allerdings in erster Linie auf steigende Strompreisprognosen und ein gut gefülltes EEG-Konto zurückzuführen. Die im Rahmen dieser Arbeit prognostizierten Steigerungen in den Folgejahren schätzen die Autoren dennoch als plausibel ein.
Tatsächlich kommt es durch die Festlegung der EEG-Umlage im Vorjahr regelmäßig zu einer Unter- bzw. Überdeckung des EEG-Kontos, auf dem die Einnahmen durch die Erhebung EEG-Umlage sowie die Ausgaben für Förderung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen eines laufenden Jahres verrechnet werden.
Die Bestandsanlagen werden aufgrund fehlender öffentlich verfügbarer Daten über die Zusammensetzung von historischen EEG-Zahlungen nur in aggregierter Form pro Technologieklasse auf jährlicher Basis betrachtet. Trotz der Vereinfachung können so entfallende Anlagen technologiespezifischen und jahresgenau zugeordnet und bei der gesamten Vergütungssumme korrekt berücksichtigt werden.
Der Marktwert hängt unter anderem auch davon ab, wie stark sich die EEG-Anlagen selbst marginalisieren, d. h. der Strompreis aufgrund der gleichzeitigen Einspeisung jeweils stark zurückgeht.
Im Unterschied dazu sind von veränderten Marktwertfaktoren in der Regel einzelne Technologien stärker als andere betroffen. Insbesondere bei PV-Anlagen zeigte sich in den vergangenen Jahren eine Abnahme von einem relativ hohen Marktwert bedingt durch die Einspeisung zu Spitzenlastzeiten zu einem heute vergleichsweise geringen Marktwert, welcher auf den zunehmenden Ausbau von PV-Anlagen mit ähnlichen Einspeiseprofil und der damit verbundenen Selbstmarginalisierung zurückzuführen ist.
Vgl. Deutsche Emissionshandelsstelle.
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Schubert, D.K.J., Hinz, F., Dierle, M. et al. Wann kommt die Kostenwende bei der EEG-Umlage?. Z Energiewirtsch 42, 117–134 (2018). https://doi.org/10.1007/s12398-017-0218-7
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