Avoid common mistakes on your manuscript.
Im §1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wird als Ziel eine „qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern“ genannt. Dieses Ziel ist bisher nicht überall erreicht. Infolgedessen wurde die Regierungskommission beauftragt, Vorschläge für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu erarbeiten. In ihrer Stellungnahme für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung schlägt sie drei Kernbestandteile vor [1]:
-
1.
die Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen (Level 1 bis 3),
-
2.
ein System von Leistungsgruppen, die den Leveln zugeordnet werden, sowie
-
3.
eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Vorhaltefinanzierung.
Die onkologische Versorgung wird bislang in den Versorgungsleveln 2 und 3 verortet und soll in zertifizierten Zentren erfolgen.
Die explizite Ausweisung der Onkologie ist ein sehr zu begrüßender und zugleich notwendiger Ansatz in der Stellungnahme der Regierungskommission. Onkologische Erkrankungen sind häufig, sind für annähernd alle medizinischen Fachdisziplinen relevant und haben darüber hinaus weitere Besonderheiten, die sie von anderen Erkrankungen unterscheiden. Unter anderem erfordert die Behandlung der Betroffenen immer eine langfristige Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachdisziplinen und Berufsgruppen entlang des tumorspezifischen Patientenpfades: Von der Früherkennung, über Diagnostik und Therapie bis hin zur Nachsorge und Palliation. Die Behandlung erfolgt dabei stationär, auch in Kooperation zwischen Krankenhäusern, klinisch-ambulant oder ambulant. Entscheidend für gute Behandlungsergebnisse und Wirtschaftlichkeit sind die Qualifikation und Expertise der Behandelnden sowie die Qualität der Leistungserbringung in dem Netzwerk.
Aufgrund dieser Herausforderungen einerseits und der Chancen der Reform andererseits möchte die Arbeitsgruppe Onkologie der Ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) einen Umsetzungsvorschlag für die Onkologie vorlegen. Dieser soll – ganz im Sinne des Konzepts der Regierungskommission – die notwendige Qualität der onkologischen Behandlung sicherstellen und gleichzeitig die Komplexität und Dynamik der diagnostischen und therapeutischen Interventionen für die onkologischen Versorgungsstrukturen berücksichtigen.
Der Umsetzungsvorschlag der Arbeitsgruppe Onkologie der Ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen, bestehend aus Vertretenden aller onkologisch tätigen Fachdisziplinen, geht von den Empfehlungen der Expertenkommission und dem Konzept der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) aus und fügt zu diesen die bisher fehlenden onkologischen Inhalte hinzu. Grundelemente des Vorschlages sind:
-
Weitere onkologische Leistungsgruppen (LG) für die medizinischen Fachdisziplinen werden den bestehenden Leistungsgruppen der Tabelle A1 in der 3. Stellungnahme der Regierungskommission zugeordnet, entsprechend den bereits enthaltenen Leistungsgruppen Dermato-Onkologie (LG 6.3) und Mamma-Ca (LG 3.1.2) (Abb. 1).
-
Leistungsbereiche (LB) für medizinische Querschnittdisziplinen werden neu in die Tabelle A1 der Stellungnahme aufgenommen, entsprechend dem bereits enthaltenen Leistungsbereich Palliativmedizin (LB 16.1–16.3) (Abb. 1).
-
Onkologische Leistungen sollen, wie bereits in der Stellungnahme vorgesehen, in Krankenhäusern ab Level 2 erbracht werden.
-
Die Leistungen sollen stationär, klinisch-ambulant und in Kooperation mit anderen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachdisziplinen durchgeführt werden können.
-
Grundlage für die Definition der Leistungen und Mindestvorhaltungen in der Onkologie sind die Anforderungen, die den Zertifikaten der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. bzw. der Deutschen Krebshilfe zugrunde liegen, entsprechend der LG Senologie in der Krankenhausplanung NRW und dem Vorgehen für die Spitalplanung in der Schweiz.
Der Umsetzungsvorschlag ist für die Beispielentitäten Lungen‑, Brust- und Darmkrebs in einer Matrix ausdifferenziert, die als Supplement dem Artikel hinzugefügt ist. Die Tabelle in Abb. 1 und die Matrix geben den derzeitigen Diskussionsstand wieder. Sie sind kein finales Produkt. Sie haben das Ziel zu zeigen, dass es möglich ist, die onkologische Versorgung über eine Kombination von Leistungsgruppen, -bereichen, Leveln und damit verbundenen Mindestvorhaltungen zu erfassen und eine Krankenhausreform zu gestalten.
Sowohl in der Stellungnahme der Regierungskommission als auch in der Krankenhausplanung in NRW wurden bereits vereinzelt onkologische Themen adressiert. Dieser Ansatz wurde in dem Vorschlag der AG Onkologie für alle Fachdisziplinen vervollständigt, so dass die Onkologie entsprechend ihrer quantitativen und ökonomischen Bedeutung vollständig abgebildet ist. Der Umsetzungsvorschlag fokussiert entlang des Patientenpfades auf die Kooperationen zwischen Fachdisziplinen, Berufsgruppen und Krankenhäusern bzw. Niedergelassenen.
Die Definition der Leistungen und Mindestvorhaltungen in den onkologischen Leistungsgruppen und -bereichen entspricht dabei den Anforderungen, die für eine erfolgreiche Zertifizierung als Zentrum der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. bzw. der Deutschen Krebshilfe erfüllt werden müssen. Damit wird eine effiziente und qualitätsgesicherte Versorgung der onkologischen Patientinnen und Patienten erreicht.
Ausgangspunkt für diese Vorschläge sind die Ergebnisse des Nationalen Krebsplanes der ein 3‑Stufen-Modell der onkologischen Versorgung in zertifizierten Zentren (Organkrebszentren, Onkologischen Zentren und Onkologischen Spitzenzentren) etabliert [2]. Das System wird von allen onkologisch tätigen Fachgesellschaften getragen und – vermittelt über die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe – kontinuierlich weiterentwickelt. Ein von allen Mitgliedern der sogenannten Zertifizierungskommissionen erstellter, leitlinienbasierter Anforderungskatalog und dazugehörige Qualitätsindikatoren bilden die Grundlage für die jährlichen Audits vor Ort, in denen fachkundige und speziell geschulte Fachärztinnen und Fachärzte die Versorgungsqualität beurteilen [3].
Die Wirksamkeit des Konzepts wurde unter anderem in der durch den Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses geförderten Studie „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (WiZen) nachgewiesen [4]. Bei 10 von 11 untersuchten Tumorentitäten zeigten sich dabei signifikante Überlebensvorteile, wenn die Patientinnen und Patienten in zertifizierten Zentren behandelt wurden. Die Ergebnisse bestätigen, was auch in anderen Studien bereits festgestellt wurde: In zertifizierten Zentren sind Mortalität und Morbidität (u. a. Komplikationsraten, R1-Resektionen) reduziert und das funktionelle Outcome der Patienten verbessert [5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15]. Folgerichtig hat der Innovationsausschuss eine Überführung der Ergebnisse in die Regelversorgung empfohlen [16]. Zudem konnte in einer Kosten-Effektivitäts-Analyse nachgewiesen werden, dass die Behandlung in einem zertifizierten Zentrum (hier: Darmkrebszentrum) mit niedrigeren Behandlungskosten einhergeht (−38.858 €/gewonnenem Lebensjahr/Pat.) [17].
In den zertifizierten Zentren werden mittlerweile jährlich ca. 60 % der Patientinnen und Patienten mit Erstdiagnose einer onkologischen Erkrankung behandelt. Mit Stand 12/2022 gab es 1685 Zentren in Deutschland, die an 436 Krankenhäusern angesiedelt waren [18]. Diese Zahl hat sich im Gegensatz zu der Anzahl der zertifizierten Zentren in den letzten Jahren nur geringfügig verändert (+10 Krankenhäuser seit 2017). Wir sehen also eine Konzentration der onkologischen Versorgungsstrukturen an Krankenhäusern, die eine umfassende onkologische Kompetenz haben.
Zudem zeigen die Auswertungen der Krankenhausstatistik für viele Tumorentitäten, dass die Krankenhäuser, die die quantitativen Vorgaben für die Anzahl an operativen Resektionen erfüllen und sich somit für eine Zertifizierung anmelden könnten, auch zertifiziert sind. Gleichzeitig gibt es bei den meisten Tumorentitäten die gleiche Anzahl und häufig sehr viel mehr Krankenhäuser, die die Vorgabe nicht erreichen und somit vor allem eine Gelegenheitsonkologie durchführen. Eine Herausforderung, die nicht nur in der Krankenhausreform, sondern auch in der Fortschreibung der Weiterbildungsordnung adressiert werden muss.
Am Beispiel der Pankreaskrebszentren stellt es sich wie folgt dar: Im Behandlungsjahr 2021 waren annähernd alle Krankenhäuser, die sich zertifizieren lassen können, auch zertifiziert, weil sie die quantitativen Vorgaben (20 Pankreasresektionen/Jahr, davon ≥ 12 bei PankreasCa) erfüllen (133 von 146 Krankenhäusern (Institutskennzeichen, IK), 91 %). Gleichzeitig gibt es 285 Krankenhäuser, die im Mittel 6 Pankreasresektionen bei PankreasCa/Jahr durchführen [19]. Diese Einrichtungen sind über die Zertifizierung nicht zu erreichen, weil sie (nicht einmal) die quantitativen Vorgaben erfüllen. Dies bedeutet, dass es neben der Konzentration der onkologischen Versorgung auf Krankenhäuser mit breiter onkologischer Kompetenz gleichzeitig an weiteren Standorten eine Gelegenheitsonkologie gibt, die in weiten Teilen mit schlechteren patientenrelevanten Outcomes und höheren Kosten verbunden sein dürfte. Die Umsetzung der dargelegten Vorschläge wird zu einer Abnahme der Gelegenheitsonkologie und einer weiteren Konzentration der onkologischen Versorgung auf Strukturen mit höherer Versorgungsqualität führen.
Ausgehend von der überzeugenden Stellungnahme der Regierungskommission für die Krankenhausvergütung und den Vorarbeiten aus NRW für die Krankenhausplanung stellen die onkologisch tätigen Fachgesellschaften mit diesem Positionspapier einen Umsetzungsvorschlag für die Onkologie vor. Dieser baut auf den flächendeckend implementierten Versorgungsstrukturen der zertifizierten Zentren auf, deren Wirksamkeit in verschiedenen Studien bestätigt wurde. Die in dem Vorschlag aufgeführten Mindestvorhaltungen, Leistungsgruppen und -bereiche haben ihre Umsetzbarkeit in der Praxis somit bereits nachgewiesen. Sie können im Sinne eines „Use case Onkologie“ für eine erfolgreiche Krankenhausreform genutzt werden und damit eine „qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig[en] […] Krankenhäusern“ (§1 KHG) ermöglichen.
Literatur
Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauskommission-stellungnahme-krankenhausverguetung.pdf. Zugegriffen: 21. Apr. 2023
Bundesministerium für Gesundheit Nationaler Krebsplan, Ziel 5. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationaler-krebsplan/was-haben-wir-bisher-erreicht/ziel-5-qualitaetssicherung-zertifizierung-onkologischer-behandlungseinrichtungen.html. Zugegriffen: 21. Apr. 2023
Rückher J, Bokemeyer C, Fehm T, Graeven U, Wesselmann S (2021) Das Zertifizierungssystem der Deutschen Krebsgesellschaft. Onkologe. https://doi.org/10.1007/s00761-021-01002-w
Gemeinsamer Bundesausschuss, Innovationsausschuss Beschluss, WiZen-Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren. https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/wizen-wirksamkeit-der-versorgung-in-onkologischen-zentren.111. Zugegriffen: 21. Apr. 2023
Beckmann MW, Brucker C, Hanf V, Rauh C, Bani MR, Knob S, Petsch S, Schick S, Fasching PA, Hartmann A, Lux MP, Häberle L (2011) Quality assured health care in certified breast centers and improvement of the prognosis of breast cancer patients. Onkologie 34(7):362–367. https://doi.org/10.1159/000329601
Butea-Bocu MC, Müller G, Pucheril D, Kröger E, Otto U (2021) Is there a clinical benefit from prostate cancer center certification? An evaluation of functional and oncologic outcomes from 22,649 radical prostatectomy patients. World J Urol 39(1):5–10. https://doi.org/10.1007/s00345-020-03411-9
Diers J, Baum P, Matthes H, Gemer C‑T, Wiegering A (2021) Mortality and complication management after surgery for colorectal cancer depending on the DKG minimum amounts for hospital volume. Eur J Surg Oncol 47:850–857
Haj A, Doenitz C, Schebesch KM, Ehrensberger D, Hau P, Putnik K, Riemenschneider MJ, Wendl C, Gerken M, Pukrop T, Brawanski A, Proescholdt MA (2017) Extent of resection in newly diagnosed glioblastoma: impact of a specialized neuro-oncology care center. Brain Sci 8(1):5–PMC5789336. https://doi.org/10.3390/brainsci8010005
Hoffmann H, Passlick B, Ukena D, Wesselmann S (2018) Mindestmengen in der Thoraxchirurgie: Argumente aus der deutschen DRG-Statistik. In: Dormann, Klauber, Kuhlen (Hrsg) Qualitätsmonitor. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,
Jacob A, Albert W, Jackisch T, Jakob C, Sims A, Witzigmann H, Mees ST, Stelzner S (2021) Association of certification, improved quality and better oncological outcomes for rectal cancer in a specialized colorectal unit. Int J Colorectal Dis 36(3):517–533. https://doi.org/10.1007/s00384-020-03792-8
Kreienberg R, Wöckel A, Wischnewsky M (2018) Highly significant improvement in guideline adherence, relapse-free and overall survival in breast cancer patients when treated at certified breast cancer centres: An evaluation of 8323 patients. Breast 40:54–59. https://doi.org/10.1016/j.breast.2018.04.002
Modabber A, Schick D, Goloborodko E, Peters F, Heitzer M, Bock A, Kniha K, Hölzle F, Schreiber EM, Möhlhenrich SC (2021) Impact of quality certification of multidisciplinary head and neck tumor centers. Cost Eff Resour Alloc 19(1):20. https://doi.org/10.1186/s12962-021-00273-9
Roessler M, Schmitt J, Bobeth C, Gerken M, Kleihues-van Tol K, Reissfelder C, Rau B, Distler M, Piso P, Günster C, Klinkhammer-Schalke M, Schoffer O, Bierbaum V (2022) Is treatment in certified cancer centers related to better survival in patients with pancreatic cancer? Evidence from a large German cohort study. BMC Cancer 22:621. https://doi.org/10.1186/s12885-022-09731-w
Trautmann F, Reißfelder C, Pecqueux M, Weitz J, Schmitt J (2018) Evidence-based quality standards improve prognosis in colon cancer care. Eur J Surg Oncol 44(9):1324–1330. https://doi.org/10.1016/j.ejso.2018.05.013
Völkel V, Draeger T, Gerken M, Fürst A, Klinkhammer-Schalke M (2019) Langzeitüberleben von Patienten mit Kolon- und Rektumkarzinomen: Ein Vergleich von Darmkrebszentren und nicht zertifizierten Krankenhäusern. Gesundheitswesen 81(10):801–807. https://doi.org/10.1055/a-0858-8852
Gemeinsamer Bundesausschuss, Innovationsfond Stand der Dinge. https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/48/2022-12-21_Der-Innovationsfonds_Stand-der-Dinge.pdf. Zugegriffen: 21. Apr. 2023
Cheng CY, Datzmann T, Hernandez D, Schmitt J, Schlander M (2021) Do certified cancer centers provide more cost-effective care? A health economic analysis of colon cancer care in Germany using administrative data. Int J Cancer. https://doi.org/10.1002/ijc.33728
Übersicht über die zertifizierten Zentren. https://www.oncomap.de/. Zugegriffen: 21. April 2023
Statistisches Bundesamt (2023) DRG-Statistik. DeStatis, Wiesbaden
Unterstützt durch die Ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF mit folgenden Fachgesellschaften
Ethik in der Medizin (AEK), Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV), Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), Deutsche Gesellschaft Gesundheitsökonomie, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und internistische Onkologie (DGHO), Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Deutsche Gesellschaft für internistische Intensivmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Herz-Kreislaufforschung (DGK), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin, Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh), Deutsche Gesellschaft Thoraxchirurgie (DGT), Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Assoziiert: Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF)
Author information
Authors and Affiliations
Consortia
Corresponding author
Ethics declarations
Interessenkonflikt
S. Wesselmann, J.G. Albert, G. Baretton, C. Bausewein, M.W. Beckmann, P. Berlit, S.Y. Brucker, R. Goldbrunner, E. Hecker, J.C. Kalff, M. Kriegmair, S. Lang, S. Lohwasser, M. Nothacker, W. Randerath, C. Petersen, J. Welzel und B. Wörmann geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Additional information
Der Beitrag wurde durch die Ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF und die Deutsche Krebshilfe unterstützt. Die Mitglieder der Kommission werden am Beitragsende gelistet.
Zusatzmaterial online – bitte QR-Code scannen
Supplementary Information
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Wesselmann, S., Albert, J.G., Baretton, G. et al. Gemeinsames Positionspapier der onkologisch tätigen Fachgesellschaften der AWMF Ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen zu der „Dritten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit grundlegender Reform der Krankenhausvergütung“. Forum 38, 176–180 (2023). https://doi.org/10.1007/s12312-023-01210-y
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s12312-023-01210-y