Zusammenfassung
Für ältere Patienten können Ortswechsel teilweise sehr beschwerlich sein. Damit Unannehmlichkeiten für den Patienten und ggf. unnütze Transportkosten vermieden werden, erfordert die Vorbereitung und Durchführung MKG-chirurgischer Eingriffe ein geregeltes, durchdachtes Management. Dabei sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung zu berücksichtigen. Aufgrund der Einschätzung von Fitness bzw. Gebrechlichkeit des Patienten wird der Behandlungsplan, ob ambulant oder stationär, entsprechend individualisiert. Der zeitliche Ablaufplan der Behandlung in Praxis oder Klinik richtet sich z. B. nach vorliegenden Infektionen mit multiresistenten Keimen, Weglauftendenz bei dementen Patienten und der seltenen Erfordernis einer Atemhilfe oder Beatmung. Das Management in der Nachsorge umfasst die Vermeidung unnötiger Wege, die Wundbehandlung, die Medikamenteneinnahme und die Ernährungsform. Für Krankenhäuser sind die verbindlichen Bestimmungen aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zu beachten.
Abstract
For elderly patients a change of location can sometimes be very burdensome. In order to avoid unpleasantness for the patient and possibly unnecessary transport costs, the preparation and performance of oral and maxillofacial surgery requires a regulated and well thought out management. This needs to consider healthcare proxy, advance directives and care. The treatment plan, whether outpatient or inpatient, is appropriately individualized based on the assessment of fitness and frailty of the patient. The timing of the treatment schedule in the physician’s practice or clinic is oriented, for example according to the presence of infections with multidrug resistant pathogens, tendency of patients with dementia to abscond and the rare necessity for respiratory aids or ventilation. The management in follow-up care encompasses the avoidance of unnecessary distances, wound treatment, intake of medication and type of nutrition. For hospitals the compulsory regulations in the statutory healthcare insurance Healthcare Reinforcement Act must be observed.
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Interessenkonflikt
G. Gehrke und U. Eckelt geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag beinhaltet keine von den Autoren durchgeführten Studien an Menschen oder Tieren.
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Redaktion
U. Eckelt, Dresden
M. Bonsmann, Düsseldorf
R. Kettner, Aachen
CME-Fragebogen
CME-Fragebogen
Insbesondere bei älteren Patienten steht die Frage im Raum, ob eine Behandlung ambulant durchgeführt werden kann oder stationär durchgeführt werden sollte. Welches Kriterium ist i. d. R. hierfür nachrangig?
Die Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente
Eine eingeschränkte Mobilität
Ein vorliegender Herzschrittmacher
Multiple Begleiterkrankungen
Eine große Entfernung zum Wohnort
Durch die immer älter werdende Gesellschaft und die damit verbundene Zunahme von chronischen Gebrechen steigt auch die Zahl der Patienten, bei denen eine Polymedikation vorliegt. Der Einfluss der Polymedikation auf welchen hier genannten Faktor ist für einen Chirurgen am wenigsten relevant?
Auf die Wundheilung
Auf die Blutgerinnung
Auf den Tag-Nacht-Rhythmus
Auf die Lokalanästhesie
Auf die Sedierung/Narkose
Infektionen mit multiresistenten Erregern stellen eine wachsende Herausforderung dar. Bei welchen Patienten muss am ehesten mit einer Infektion mit multiresistenten Keimen gerechnet werden, was einer weiteren Abklärung bedarf?
Patienten mit akuten Hautläsionen
Patienten nach einem 2‑tägigen Krankenhausaufenthalt in den letzten 2 Monaten
Patienten, die aus einer Region mit bekannter, aber geringer MRSA Prävalenz kommen
Patienten, die in einem Pflegeheim leben
Patienten, die ambulant mehr als 12‑mal im letzten Quartal bei einem ärztlichen Kollegen vorstellig waren
Welche Aussage zur Behandlung älterer Menschen trifft am ehesten zu?
Auch ältere Patienten müssen unbedingt strikt nach Empfehlungen (Leitlinien) behandelt werden.
Eine Individualisierung der Behandlung aufgrund von Alter, Lebenserwartung, Comorbiditäten sollte erfolgen.
Der Behandlungsweg darf, ob der speziellen Kenntnis des Patienten und seiner Krankheitsgeschichte, nur durch den Hausarzt vorgegeben werden.
Wenn der Behandlungsweg durch den betreuenden hausärztlichen Kollegen vorgegeben wird, geht die Behandlungsverantwortung, auch die der Operation, an ihn über.
Liegt eine Betreuung vor, muss der Betreuer bei der Behandlung anwesend sein.
Unter den älteren Patienten gibt es Gruppen, die eines besonderen Zeitmanagements bedürfen. Patienten mit welcher Besonderheit sind am ehesten betroffen?
Patienten mit ausgeprägter Altersweitsichtigkeit
Patienten mit Demenz und Weglauftendenz
Patienten mit implantierten Herzschrittmachern
Patienten mit gerinnungshemmender Medikation
Patienten mit Blasenentleerungsstörungen
Unter älteren Patienten sind vermehrt auch Patienten mit Atmungsbeeinträchtigungen (Schlafapnoe, Asthma, Lungenfibrose etc.) zu finden, die eine Atemhilfe/Beatmung benötigen. Welche Aussage über diese Patientengruppe trifft zu?
Diese Patienten können nicht in einer Praxis behandelt werden.
Diese Patienten müssen ggf. die Möglichkeit einer Nachbeatmung haben.
Diese Patienten bedürfen keines besonderen Managements in der Praxis (z. B. frühzeitige Information/Planung).
Diese Patienten können ausschließlich in Vollnarkose behandelt werden.
Diese Patienten sollten immer frühzeitig tracheotomiert werden.
Viele ältere Patienten stellen eine größere Herausforderung im OP dar, da bei ihnen auf spezielle Besonderheiten zu achten ist. Welcher der folgenden Punkte ist am ehesten vernachlässigbar?
Eine angemessene, gut gepolsterte Lagerung ist bei empfindlichen Weichteilverhältnissen zu gewährleisten.
Hautfreundlichen Pflastern und Abdeckungen sollen bei der empfindlichen Altershaut besonderes Augenmerk zukommen.
Es soll frühzeitig vorhandene Bildgebung aufgerufen werden, um die Behandlungszeit (insbesondere bei dementen Patienten) zu verkürzen.
Eine ausreichende Wärmezufuhr ist zu gewährleisten, um Auskühlung zu vermeiden.
Bei Patienten mit Herzschrittmachern sollten keine Diathermiegeräte mit Neutralelektrode eingesetzt werden.
Eine Behandlung in Narkose/Sedierung kann auch bei älteren Patienten durchgeführt werden. Auf was ist in diesem Zusammenhang zu achten? Welche Aussage trifft am ehesten zu?
Nach einer Sedierung kann der Patient rasch entlassen werden.
Eine Vollnarkose soll nur in einer Klinik erfolgen.
Bei erster Mobilisierung nach Sedierung oder Narkose soll eine Pflegekraft bzw. ein Arzt anwesend sein.
Bei einer Grundmedikation mit Psychopharmaka kann keine Sedierung erfolgen.
Nach Sedierung/Narkose ist keine gesonderte Überwachung zu gewährleisten.
Worauf ist aus MKG-chirurgischer Sicht bei der Entlassung älterer Patienten besonders zu achten?
Auf frühzeitiges Einsetzen einer eigenen Zahnprothese zur Nachblutungspropylaxe
Auf Hinweise zur Nahrungsaufnahme und deren Sicherstellung (z. B. Nasogastralsonde etc.)
Auf einen Verweis in Bezug auf die Art des Nahtmaterials (resorbierbar vs. nichtresorbierbar)
Auf eine möglichst lange antibiotische Nachbehandlung wegen der erhöhten postoperativen Infektanfälligkeit
Auf einen betreuten Transport zurück in das Wohnumfeld
Ein schriftliches Dokument (Arztbrief) für die weiterbehandelnden Kollegen sollte obligat sein. Welche Angaben in diesem Dokument müssen bei der Entlassung besonders geprüft werden?
Einzunehmende Medikamente in Dosierung und Dauer
Der korrekte Wiedervorstellungstermin
Die korrekte Anrede der weiterbehandelnden Kollegen
Die ausführliche Angabe aller Begleiterkrankungen
Gute Darstellung der erfolgten Therapie
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Gehrke, G., Eckelt, U. Management älterer Patienten. MKG-Chirurg 10, 153–161 (2017). https://doi.org/10.1007/s12285-017-0104-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s12285-017-0104-7