Das Thema Qualitätsmanagement in Arzt- und Zahnarztpraxen hat Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender der KZBV, hier ausführlich mit der Erläuterung der Richtlinie des G-BA über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) in der vertragszahnärztlichen Versorgung behandelt.

Hinzuzufügen ist lediglich, dass die Zahnärztekammern schon vor Verabschiedung der Richtlinie und vor der Regelung im SGB V Konzepte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement für Zahnarztpraxen, z. B. das Zahnärztliche PraxisManagementSystem (Z-PMS), entwickelt und in ihren Fortbildungsveranstaltungen Qualitätsmanagement als Thema angeboten haben. Vonseiten der BZÄK wurde zusammen mit der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung im Jahr 2004 ein Workshop zu Qualitätsmanagement veranstaltet, bei dem die verschiedenen nichtkommerziellen QM-Systeme für Zahnärzte vorgestellt und bewertet wurden. Die BZÄK vertritt die Auffassung, dass es ein ideales QM-System für alle Zahnarztpraxen nicht gibt, sondern dass das QM-System nach den Besonderheiten der Praxis und den individuellen Bedürfnissen von Praxisinhaber, Mitarbeitern und Patienten ausgewählt werden sollte.

Das QM-System sollte nach individuellen Bedürfnissen ausgewählt werden

Auch gibt es unterschiedlich anspruchsvolle QM-Maßnahmen, wobei die Richtlinie des G-BA den Standard beschreibt, während elaboriertere QM-Maßnahmen auf freiwilliger Basis möglich sind – u. a. auch eine Praxiszertifizierung. Entscheidend für die Durchsetzung von QM-Maßnahmen ist es, dass Qualitätsmanagement den Praxen einen Nutzen bringt, und zwar für Zahnarzt, Mitarbeiter und Patienten. Aus Sicht der BZÄK ist es wichtig, dass der Zahnarzt in eigener Verantwortung entscheidet, welche QM-Maßnahmen für seine Praxis geeignet sind.