Erratum zu:

Kardiologe 2019

https://doi.org/10.1007/s12181-019-0299-0

Im Abschnitt „Übergangsregelung“ des Beitrags wird als Voraussetzung für alle Stufen fälschlicherweise die Zusatzbezeichnung Sportmedizin gefordert. Diese ist jedoch lediglich für die Anerkennung der Stufe 3 Voraussetzung. Wir bitten um Beachtung des unten angefügten, korrigierten Abschnitts:

Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, die für die vorangegangenen 3 Jahre vor Antragstellung die geforderten Inhalte (s. Abschnitt „Praktische Durchführung der Qualifizierung“) und Mindestzahlen in der Sportkardiologie nachweisen, können auf Antrag im Rahmen einer Übergangsregelung ohne formale Absolvierung des Curriculums die Anerkennung der Zusatzqualifikation Sportkardiologie in den Stufen 1, 2 und 3 erhalten, wobei für Stufe 3 zusätzlich die Zusatzbezeichnung Sportmedizin vorliegen muss. Die im Rahmen der Übergangsregelung erworbene Anerkennung hat eine Gültigkeit von 7 Jahren. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.