obwohl das Wort „Clan“ ursprünglich aus dem Gälischen kommt, wird es in Deutschland inzwischen vor allem für arabischstämmige Großfamilien verwendet. In der Diskussion um tatsächliche oder vermeintliche Clankriminalität geht es indes nicht nur um verbrecherische Aspekte, sondern auch um politische Versäumnisse bei Integrationsangeboten und Aufenthaltsregelungen für die Zugewanderten. Auch nach vielen Jahren in Deutschland haben etliche lediglich eine Duldung und sind dadurch in ihren gesellschaftlichen Entfaltungs- und Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt. Von Maßnahmen der „Strategie der tausend Nadelstiche“, mit der verschiedene Bundesländer versuchen, kriminelle Clanstrukturen zu durchbrechen, sind oft auch namensgleiche Unbeteiligte betroffen. In unserem Schwerpunkt „Clankriminalität“ analysieren wir die aktuelle Situation, indem wir u. a. auch ihre Entstehungsbedingungen einbeziehen.

Im „Extrablick“ beschäftigt uns die Frage, ob die Soziale Arbeit – wie oft postuliert – eine Menschenrechtsprofession ist bzw. sein sollte. Ein solches Tripelmandat Sozialer Arbeit macht diese nicht zuletzt für junge Berufseinsteiger_innen attraktiv. Die Beiträge des Schwerpunkts erläutern u. a., dass der inflationäre Gebrauch des Menschenrechtsbegriffs zu dessen Entwertung beitragen kann und dass, so Albert Scherr, „Menschenrechte zum Teil durchaus geringere (und eben nicht höhere) Ansprüche begründen als das, was in die Verfassungen und die Gesetze demokratisch verfasster Wohlstandsgesellschaften eingeschrieben ist.“ Argumente, über die nachzudenken lohnt.

Auch wenn Weihnachten in diesem Jahr ganz anders als gewohnt sein wird: angenehme Feiertage und alles Gute für 2021!

Detlef Ullenboom