Zusammenfassung
Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft ist nicht allein Aufgabe des Staates. Daher sind in den Justizvollzugsanstalten neben den hauptamtlich Beschäftigten auch Ehrenamtliche aktiv, die im gesetzlich definierten Rahmen die Reintegration unterstützen. Sie erweitern mit ihren Kompetenzen und ihrem Engagement die Möglichkeiten für die Inhaftierten.
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Buß, G. Das Ehrenamt im Strafvollzug. Sozial Extra 43, 254–258 (2019). https://doi.org/10.1007/s12054-019-00191-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s12054-019-00191-4