ein Schwerpunkt dieser Ausgabe heißt „Helfen und strafen“ und legt damit nahe, dass es sich um zwei Seiten einer Medaille handelt. Ist es also, ähnlich wie beim „Fördern und fordern“, unerlässlich, Sanktionen zu ergreifen, wenn motivierend-unterstützendes Helfen nichts fruchtet? Kann man vielleicht argumentieren, dass Bestrafung zur Lebenswirklichkeit gehört und niemand ewig in einem beschützenden, straffreien Setting bleibt, d.h. irgendwann jede_r zwangsläufig die normative Kraft von Machtgefällen und - möglicherweise dezent-subtiler Strafen - kennenlernt?

Anders als vor noch vor drei, vier Jahrzehnten wird inzwischen nicht mehr so offen und gesellschaftlich akzeptiert gestraft - das ist eine gute Entwicklung. Gleichzeitig hört man auch immer öfter die Forderung, „Grenzen zu setzen“ - und meint damit auch, dass es Sanktionen für deren Übertretung geben muss. In Kitas und Grundschulen wird früh ein gewaltarmer Umgang mit Konflikten eingeübt - auch wenn impulsives Verhalten, etwa von Kindern, nicht immer aggressionsfrei ist... Ein äußerst ambivalentes Themenfeld, über das Sie detaillierter auf den Seiten 6 bis 23 lesen.

Im „Extrablick“ geht es um die Kinder- und Jugendhilfeplanung, für die die Schwerpunkt-Koordinatoren, Florian Hinken und Wolfgang Schröer, fordern, dass man ihr zu einem zweiten Frühling verhelfen müsse. Es habe früher bereits gute Ansätze gegeben, die aber dann in einer allseits bedauerten Profillosigkeit, die sich derzeit oft feststellen lässt, geendet seien. Es wäre eine gute Wirkung dieses Schwerpunkts, wenn er Impulse für eine Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfeplanung geben würde.

Die Bundestagswahl 2017 ist passé, die sogenannten „großen Volksparteien“ wurden von den Wähler_innen abgestraft, die AfD zieht als drittstärkte Kraft in den Bundestag ein. Kann es gelingen, sie und ihr Programm im Lauf der kommenden Legislaturperiode zu entzaubern und damit zu verhindern, dass sie sich dauerhaft bundesweit etabliert?

Beste Wünsche und auf bald