Behindertenpolitik

Referent_in

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) macht ein Qualifizierungsangebot, das sich an schwerbehinderte und gleichgestellte Personen richtet, die bisher ehrenamtlich engagiert oder bereits als Fachkräfte tätig sind und eine Qualifizierung zu Referent_innen in Sachen menschenrechtsbasierter Behindertenpolitik anstreben. Die ISL-Weiterbildung startet Anfang November in Erkner. Gelehrt werden theoretische und praktische Grundlagen, wie etwa barrierefreie Kompetenzen der Wissensvermittlung. Im Selbststudien- / e-Learning-Anteil werden die UN-Behindertenrechtskonvention, eine Einführung in die Menschenrechtstheorie, ein Überblick über das deutsche Sozialrecht, das Behindertengleichstellungsgesetz, das SGB IX und das Bundesteilhabegesetz vermittelt.

Konferenz

Roma und Sinti

Im diesem Herbst jährt sich die Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas zum fünften Mal. Antiziganistische Vorurteile sind in der deutschen Gesellschaft nach wie vor tief verankert, wie die Studie „Die enthemmte Mitte“ der Universität Leipzig 2016, zeigte: so hätten 57,8 Prozent der Befragten ein Problem damit, wenn Sinti und Roma in ihrer Nähe wohnen würden. Zur Überwindung dieser Diskriminierung wurde das Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas gegründet, das am 22. November 2017 in Berlin eine Konferenz veranstaltet, um die in Deutschland bisher umgesetzten Antidiskriminierungsmaßnahmen vorzustellen. Die Akteur_innen in den Kommunen und Vereinen wollen eine Abschlusserklärung mit konkreten Forderungen zur Bekämpfung des Antiziganismus formulieren und sie der neuen Bundesregierung übergeben.

Abzocke?

IGel-Angebote

Laserbehandlung bei Krampfadern, professionelle Zahnreinigung oder Hautkrebsfrüherkennung - Patient_innen fühlen sich oft überrumpelt, wenn ihnen sogenannte IGeL-Angebote gemacht werden. Die Abkürzung steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Schätzungsweise werden in Deutschland im Jahr 18 Millionen solcher Dienste abgerechnet. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW „IGeL-Angebote beim Arzt. Was Sie über private Zusatzleistungen wissen müssen“ bietet eine Orientierung auf dem unübersichtlichen Markt. Er informiert über Kosten, Nutzen und Risiken der Selbstzahlerleistungen und gibt Tipps für das Gespräch mit dem Arzt. Außerdem erklärt er, warum die Kassen nur die Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übernehmen, die medizinisch wirklich notwendig sind. Der Ratgeber stellt die 24 häufigsten IGeL-Angebote vor. Eine gute Vorbereitung für den nächsten Arztbesuch.

Online-Beratung

Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit bei psychosozialer Onlineberatung sollte gesetzlich genauso geschützt werden wie eine anonyme Telefonberatung. Das ist in Deutschland aufgrund der aktuellen Gesetzesbestimmungen nicht der Fall: bieten psychosoziale Berufsgruppen anonyme Onlineberatung an, sind sie nicht ausreichend als „Berufsgeheimnisträger“ geschützt. Darauf machen die Deutschsprachige Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung (DGOB) und die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) in einer gemeinsamen Stellungnahme aufmerksam. Das Vertrauen in niedrigschwellige Hilfsangebote wie die anonyme Onlineberatung werde durch die aktuelle Gesetzgebung geschwächt. Während anonyme Telefonberatung im Gesetz zur „Verkehrsdatenspeicherung“ geschützt werde, gelte das nicht für entsprechende Online-Hilfsangebote. Dabei könne gerade psychosoziale Hilfe im Netz lebensrettend sein. Die Verbände weisen darauf hin, dass Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht den mangelnden Schutz von Berufsgeheimnisträgern als verfassungswidrig einstufen und mahnen ein Gesamtkonzept zum Berufsgeheimnisschutz an. Es gebe einen dringenden Bedarf, die Arbeit von Beratungsinstitutionen und die Stellung psychosozialer Berufsgruppen als Berufsgeheimnisträger rechtlich besser abzusichern. Die Stellungnahme findet sich auf den Internetseiten der Fachverbände (dg-onlineberatung.de, dgsf.org).

Schenkungen

Sozialhilferegress

Verschenktes Vermögen kann bei Bedürftigkeit zurückgefordert werden. Eine solche Problemlage begegnet häufig, wenn die oder der Schenkende in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht ist und die verbliebenen Mittel zur Befriedigung der entstehenden Bedürfnisse nicht ausreichen. Da der Zuwendende den ihm nahestehenden Beschenkten nicht in Anspruch nehmen möchte, tritt zunächst der Sozialhilfeträger ein, der dann jedoch beim Beschenkten Ausgleich sucht. Zu dieser Problematik findet vom 25. bis 27.10.17 die Akademietagung „Sozialhilferegress mittels Rückforderung von Schenkungen“ des Deutschen Vereins in Berlin statt. Sie behandelt diesen Sozialhilferegress, bei dem neben den sozialrechtlichen Bestimmungen auch die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung zu beachten sind.