Abstract / Das Wichtigste in Kürze
Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule gestaltet sich aus verschiedenen Gründen oft schwierig, auch in Kinderschutzfällen. Das hat verschiedene Ursachen, die u.a. mit den bestehenden Rahmenbedingungen, unzureichendem Wissen über den Datenschutz und diversen Missverständnissen begründet werden können. Im Ausblick werden verschiedene Möglichkeiten genannt, diese Hürden im Sinne des Kinderschutzes zu bewältigen.
Notes
1 bundesweiter Begriff: Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst (ASD)
Literatur
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Hrsg.) (2009). Bildung für Berlin. Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt im Kinderschutz. Handlungsleitfaden. 2. überarbeitete Auflage. Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Hrsg.) (2011). Notfallpläne für Berliner Schulen. 2. überarbeitete Auflage. Berlin
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Bredereck, C.M. Kinderschutz an Schulen. Sozial Extra 40, 50–52 (2016). https://doi.org/10.1007/s12054-016-0084-2
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