Zusammenfassung
Die Verantwortung für die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen liegt bei der Jugendhilfe, die im SGB VIII geregelt ist. Die Verantwortung für die Erhaltung, Wiederherstellung oder Besserung des Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen liegt hingegen bei der Gesundheitsversorgung, die im SGB V geregelt ist.
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Sabine Ader *1967 Dipl.-Pädagogin, Professorin an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster. Schwerpunkte: Theorien und Konzepte Sozialer Arbeit, Kinder- und Jugendhilfe, insb. Erziehungshilfen, Sozialpädagogisches Diagnostik, Case Management, Kooperation Jugendhilfe und Schule, Konzept- und Qualitätsentwicklung.
Martin Klein Diplom Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (FH) und Diplom Kaufmann (FH), Pädagogische Leitung in der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH.
Abstract / Das Wichtigste in Kürze Der Beitrag beginnt im Alltag von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie aus, konstatiert eine (strukturell bedingte) organisierte Verantwortungslosigkeit für das Wohl junger Menschen und benennt weitere Gründe für das seit langem ambivalente Verhältnis beider Systeme. Dennoch wird letztlich eine geteilte Verantwortung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen gefordert und dazu einige Überlegungen skizziert.
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Ader, S., Klein, M. Die organisierte Verantwortungslosigkeit. Sozial Extra 35, 24–28 (2011). https://doi.org/10.1007/s12054-011-0206-9
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