Zusammenfassung
In Luxemburg wurde 1986 das Gesetz über das garantierte Mindesteinkommen RMG (revenu minimum garanti) verabschiedet, das in angepasster Form auch heute noch seine Gültigkeit hat. Um Sozialhilfe zu erhalten, müssen die Antragsteller in Luxemburg gemeldet sein und auch dort wohnen (Residenzbedingung). Normalerweise müssen sie 25 Jahre alt sein (Ausnahmen für Alleinerziehende, Pflegende, Kranke) und ihre Einkünfte müssen unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegen.
Literatur
MINISTèRE DE LA FAMILLE ET DE L'INTÉGRATION (2008): Rapport d'activité 2007. Luxemburg
ARBEITERKAMMER LUXEMBURG (2008): Das garantierte Mindesteinkommen RMG, Luxemburg. www.ak.lu Manuel de l'intervention sociale et éducative au GDL (erscheint im April 2009)
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Petra Böwen *1962 Diplom Pädagogin, arbeitet als Staatsangestellte im luxemburgischen Familienministerium im Bereich der Arbeitsmarktintegration und sozialen Eingliederung, Lehrbeauftragte an der Universität Luxemburg im Fachbereich Bachelor in Sozial- und Erziehungswissenschaften sowie Trainerin im Bereich Kommunikation.
Nutzen Wie können Sozialhilfeempfänger nachhaltig beruflich integriert werden? Wer ist arbeits- bzw. beschäftigungsfähig?
Das Wichtigste in Kürze Frühstmögliche Aktivierung ist Voraussetzung für eine nachhaltige berufliche Integration.
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Böwen, P. RMG: das garantierte Mindesteinkommen. Sozial Extra 33, 49–50 (2009). https://doi.org/10.1007/s12054-009-0032-5
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