Zusammenfassung
Bei der forensischen Nachsorge von ehemals langzeitinhaftierten bzw. langzeituntergebrachten Patienten aus dem Straf- oder Maßregelvollzug sind verlässlich kooperierende Netzwerke zwischen forensischen Ambulanzen, Straf- und Maßregelvollzugseinrichtungen, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, Strafvollstreckungskammern, Betreuern und Wohneinrichtungen notwendig. Diese Netzwerke werden in ihrer Qualität durch die neue Aufgabe, welche sich durch die Entlassung der ehemals Sicherungsverwahrten nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ergibt, auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft. Zudem müssen sich die forensischen Ambulanzen fragen, ob die bisherigen psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungsangebote einschließlich der gesetzlich verankerten Kontroll- und Offenbarungspflicht für diese Gruppe von meist therapieunwilligen und unmotivierten Patienten geeignet sind oder ob und wenn ja, welche neuen Nachsorgeangebote von ihnen entwickelt werden müssen.
Abstract
The reintegration of patients into society after long-term inmate or long-term forensic hospital treatment is as difficult as it is important. At present only a few specialized forensic outpatient departments can be found in Germany. In the following article essential pillars for successful outpatient care by taking all participants in the reintegration process into account will be presented.
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Interessenkonflikt
Es besteht kein Interessenkonflikt.
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Voß, T., Sauter, J. & Kröber, HL. Entlassene Problemfälle in der ambulanten Nachsorge von langzeitinhaftierten und langzeituntergebrachten Patienten. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 5, 253–260 (2011). https://doi.org/10.1007/s11757-011-0141-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11757-011-0141-4
Schlüsselwörter
- Forensische Ambulanz
- Langzeitinhaftierte
- Sicherungsverwahrte
- Nachsorgeangebote
- Mitwirkende am sozialen Reintegrationsprozeß