Unter Kommunikation versteht man den Austausch und die Übertragung von Informationen— dieses ist per se ein weites Feld. Einer der Grundregeln zur Kommunikationstheorie des bekannten Psychotherapeuten und Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlawick lautete: „Man kann nicht nicht kommunizieren.“ Dieser Beitrag widmet sich einem notwendigen, wenn auch oft übersehenen Aspekt der praxisinternen Kommunikation, und zwar derjenigen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dessen Unterlassen rechtliche Folgen nach sich ziehen kann: Der Aushangpflicht arbeitsrechtlich relevanter Gesetze.
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Schulte-Bosse, B. Interne Kommunikation. best practice onkologie 10, 54–55 (2015). https://doi.org/10.1007/s11654-015-5140-z
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