Zusammenfassung
Zur Auslagerung von Datenverarbeitungen setzen viele datenschutzrechtlich Verantwortliche Auftragsverarbeiter ein. Diese dürfen die auftragsgegenständlichen personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten, obwohl dies z. B. zur Verbesserung ihrer Produkte in deren Interesse liegen kann. Ob und wie derartige Weiterverarbeitungen und wie derartige Weiterverarbeitungen rechtskonform umgesetzt werden können, wird in diesem Beitrag diskutiert.
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Boll, A., Gärtner, T., Geissler, I. et al. Zulässigkeit der Zweckänderung durch Auftragsverarbeiter. Datenschutz Datensich 47, 703–707 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1847-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1847-0