Zusammenfassung
September 2019: Das Landgericht Berlin weist einen Antrag der Bundestagsabgeordneten Renate Künast auf Gestattung der Beauskunftung von Nutzerdaten wegen mehr als 20 teilweise massiv herabsetzender Posts auf dem sozialen Netzwerk facebook nach § 14 Abs. 3, 4 TMG i.V.m § 1 Abs. 3 NetzDG zurück. Die Entscheidung stößt nicht zuletzt wegen des Umstands, dass der Stein des Anstoßes für die Posts eine durch einen bekannten Rechtsextremen gezielt eingesetzte Falschinformation über die Abgeordnete war, auf großes öffentliches Interesse und das Landgericht erfährt danach als eines der ersten deutschen Gerichte am eigenen Leibe, was es wirklich bedeutet, einen medialen Shitstorm ertragen zu müssen. Der folgende Beitrag soll am Beispiel des Falls Künast neben den prozessualen Schwierigkeiten, denen Betroffene gegenüberstehen, auch die Entwicklung organisierten Hasses darstellen und aufzeigen, warum die geltenden Regelungen zum Schutz von Betroffenenrechten nicht ausreichend sind.
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Riemenschneider, S., Lutz, M. #HateSpeech â Shitstorms als Kampfmittel organisierter Strukturen . Datenschutz Datensich 45, 371–374 (2021). https://doi.org/10.1007/s11623-021-1453-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-021-1453-y