Zusammenfassung
Die abstrakten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sind für ihre Umsetzung auf Konkretisierung und Präzisierung angewiesen. Hierfür kommen vor allem die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten, die nationalen Aufsichtsbehörden, der Europäische Datenschutzausschuss sowie die alltägliche Praxis in Frage. Der Beitrag untersucht, ob diese ihrer Aufgabe nachgekommen sind und welche Folgen ein Versäumen dieser Aufgabenerfüllung hat.
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Der Beitrag entstand im Rahmen des BMBF-Projekts „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in einer digitalen Welt“ (www.forum-privatheit.de), FKZ 16KIS0102.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel Wiss. Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) und Direktor des Forschungszentrums für Informationstechnik-Gestaltung (ITeg) an der Universität Kassel.
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Roßnagel, A. Umsetzung der Unionsregelungen zum Datenschutz. Datenschutz Datensich 42, 741–745 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-1037-7
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