Zivilrechtliche Haftung von Datenschutzbeauftragten für Bußgelder
Haftung für „durchgereichte“ Bußgelder nach der DS-GVO
Schwerpunkt Bussgelder — Risiken und Spannungsverhältnisse
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Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht bei der Verletzung der datenschutzrechtlichen Normen hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor, bzw. bei einem Unternehmen bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes. Bei solchen Summen stellt sich schnell die Frage, ob entsprechende Bußgelder von demjenigen zurückgefordert werden können, der den Schaden intern „zu verantworten“ hat. Hierbei rückt der Datenschutzbeauftragte schnell, aber zu Unrecht in den Fokus.
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