Zusammenfassung
Dieser Beitrag betrachtet das Standard-Datenschutzmodell im Rahmen des Anwendungsbereichs der JI-Richtlinie 2016/680. Es wird nachgewiesen, dass sich dort alle elementaren Gewährleistungsziele des Standard-Datenschutzmodells wiederfinden. Insoweit bietet das SDM eine anwendbare und handhabbare Methodik für Datenschutzmanagementsysteme und Datenschutz-Folgenabschätzungen sowohl für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch für die JI-Richtlinie.
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Eva Schlehahn ist Juristin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Dort ist sie seit 2010 im Projektbereich tätig und betreut von der Europäischen Kommission geförderte Forschungsprojekte in datenschutzrechtlichen Fragen.
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Schlehahn, E. Die Methodik des Standard-Datenschutzmodells im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Justiz. Datenschutz Datensich 42, 32–36 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-0887-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-018-0887-3