Zusammenfassung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 6. Oktober 2015 die Entscheidung der Kommission vom 26.7.2000 (2000/520/EG) zur Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, für ungültig erklärt.1 Der folgende Beitrag erläutert die Hintergründe der Entscheidung, fasst deren wesentliche Punkte noch einmal zusammen und gibt einen ersten Ausblick, welche Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen sind.
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Dr. Thomas Petri Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz.
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Petri, T. Die Safe-Harbor-Entscheidung. Datenschutz Datensich 39, 801–805 (2015). https://doi.org/10.1007/s11623-015-0522-5
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