Abstract
Eine Verschlüsselung dient üblicherweise dem Schutz von Daten vor unbefugter Kenntnisnahme. Im Umfeld des Datenschutzes ist darüber hinaus die Überzeugung verbreitet, dass die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten den Personenbezug für Dritte beseitige, so dass die verschlüsselten Daten ohne Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen von einem externen Dienstleister verarbeitet (z. B. in einem Cloud-Speicher abgelegt oder darüber ausgetauscht) werden dürfen. Ob und ggf. wann eine derartige Verschlüsselung eine Weitergabe datenschutzrechtlich ermöglicht, untersucht der vorliegende Beitrag.
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Pordesch, U., Steidle, R. Entfernen des Personenbezugs mittels Verschlüsselung durch Cloudnutzer. Datenschutz Datensich 39, 536–541 (2015). https://doi.org/10.1007/s11623-015-0466-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-015-0466-9