Zusammenfassung
Der IT-Planungsrat hat bereits in seiner 10. Sitzung im März 2013 die „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ beschlossen. Die Leitlinie soll zu einem einheitlichen Mindestsicherheitsniveau von IT-Infrastrukturen und -Verfahren der öffentlichen Verwaltungen führen, gilt aber nur für alle Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen des Bundes und der Länder. Den Kommunen wird die Anwendung der Leitlinie für die Informationssicherheit lediglich empfohlen. Seit der Verabschiedung der Leitlinie wird bundesweit kontrovers diskutiert, welches Mindestsicherheitsniveau für die Kommunen erforderlich ist und wie dies durchgesetzt werden kann. Der nachfolgende Beitrag basiert auf der Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Mecklenburg-Vorpommern zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Bürgernahe Verwaltung — papierlose Kommunikation erfordert sichere IT-Strukturen“.
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Dipl.-Ing. Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Schulz, G. Informationssicherheit in Kommunen. Datenschutz Datensich 39, 466–471 (2015). https://doi.org/10.1007/s11623-015-0451-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-015-0451-3