Zusammenfassung
Der Schleswig-Holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Weichert kritisiert heftig das Netzpolitik-Buch des ersten Bundesbeauftragten für Datenschutz Professor Bull, weil dieser das Verbotsprinzip des deutschen Datenschutzrechts in Frage stellt. Nach überzeugung des Autors ist die Kritik an Bulls Denkanstoß nicht angemessen. Sie lässt eine Rechtfertigung für die von Weichert vertretene Notwendigkeit des Verbotsprinzips missen.
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Kramer, P. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zeitgemäß?. Datenschutz Datensich 37, 380–382 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0145-7
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