Zusammenfassung
Alternativen zur Vor-Ort-Kontrolle des Auftragnehmers durch den Auftraggeber Nutzt ein Unternehmen etwa für die Verwaltung von Kunden- bzw. Mitarbeiterdaten einen Cloud Computing Service, so handelt es sich in der Regel um eine Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG. Das Unternehmen ist als Auftraggeber dazu verpflichtet den Auftragnehmer vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren und das Ergebnis zu dokumentieren. Eine Vor-Ort-Kontrolle scheint im Zeitalter des Cloud Computing nicht realistisch umsetzbar. Dieser Aufsatz beschäftigt sich daher mit Alternativen zur Vor-Ort-Kontrolle.
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Annika Selzer Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie.
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Selzer, A. Die Kontrollpflicht nach § 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG im Zeitalter des Cloud Computing. Datenschutz Datensich 37, 215–219 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0081-6
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