Zusammenfassung
Die zunehmende Bedeutung sozialer Netzwerke im Arbeitsleben wirft zahlreiche beschäftigtendatenschutzrechtliche Fragen auf. Hierbei kann zwischen der Phase der Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses und der Phase des laufenden Beschäftigungsverhältnisses unterschieden werden. Zuvor ist der Blick kurz auf die allgemeine Bedeutung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers zu richten, da dieses Recht wesentliche Grundlage für den Beschäftigtendatenschutz ist und bei fast allen Fragen des Themas „Soziale Netzwerke und Beschäftigtendatenschutz“ von Belang ist.
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Professor Dr. Michael Kort Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht an der Universität Augsburg
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Kort, M. Soziale Netzwerke und Beschäftigtendatenschutz. Datenschutz Datensich 36, 722–728 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0239-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0239-7