Zusammenfassung
Datenschutz als Bildungsaufgabe und -inhalt setzt Wissen darüber voraus, was privat und was öffentlich ist, wie dies abgegrenzt wird und in welchem Verhältnis das Private und das Öffentliche zueinander stehen. Da beides nicht einfach vorgefunden, sondern formuliert werden muss und dies im besonderen Aufgabe des Rechts ist, ist Rechtskompetenz Voraussetzung für wirksamen Datenschutz als Selbstschutz.
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Prof. Dr. Christoph Gusy Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte, Universität Bielefeld
Dr. Christoph Worms Rechtsreferendar am LG Bielefeld und wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld
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Worms, C., Gusy, C. Verfassung und Datenschutz. DuD 36, 92–99 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0024-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0024-7