Zusammenfassung
Die Diskussion um die Auswirkungen des Einsatzes von Smart Metern auf die Persönlichkeitsrechte der Letztverbraucher hat — zu Recht — zunächst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in den Blick genommen. Die grundrechtlichen Probleme sind damit allerdings nicht ausgeschöpft: Da die Daten der häuslichen Sphäre entstammen ist zu fragen, ob nicht auch der Schutzbereich von Art. 13 GG betroffen ist. Durch die Erhebung mittels eines IT-Systems (der Smart Meter) kann auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme eingreifen. Schließlich stellt sich angesichts der Kommerzialisierung der Daten im Smart Grid die Frage, ob vermögenswerte Positionen betroffen sind.
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Prof. Gerrit Hornung, LL.M. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik, Direktor am Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht (ISL), Universität Passau
Dipl.-Jur. (Univ.) Katharina Fuchs Referendarin am LG Traunstein, ehem. wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologierecht und Rechtsinformatik der Universität Passau.
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Hornung, G., Fuchs, K. Nutzerdaten im Smart Grid — zur Notwendigkeit einer differenzierten grundrechtlichen Bewertung. DuD 36, 20–25 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0006-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0006-9