Zusammenfasung
In immer mehr Kontexten muss sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Verlagerung weiter Teile des Lebens in die Virtualität auseinandersetzen. War es bisher überwiegend die verfassungsgerichtliche überprüfung staatlicher Eingriffe, die eine Fortentwicklung der grundrechtlichen Dogmatik und Schutzbereiche erforderte, erreicht nunmehr auch die Frage das Verfassungsgericht, ob und inwieweit Teilelemente der Informations- und Kommunikationstechnologie der Grundversorgung der Bevölkerung zugehörig sind. Explizit wurde dies vom BVerfG zwar nicht an- bzw. ausgesprochen, dennoch geben entsprechende Ausführungen im Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Arbeitslosengeldes II Anlass, diesen Aspekt näher zu thematisieren.
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Dr. Sönke E. Schulz, Ass. jur. Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der CAU.
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Schulz, S.E. Informations- und Kommunikationstechnologie als Grundversorgung. DuD 34, 698–702 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0169-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0169-1