Zusammenfassung
Immer mehr Hochschulen gehen dazu über, Lehrveranstaltungen aufzuzeichnen und den Studierenden oder der Öffentlichkeit zeitgleich oder zeitversetzt zugänglich zu machen. Der Beitrag untersucht am Beispiel der Rechtslage in Hessen die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte der Hochschullehrenden und Studierenden, deren Rechtfertigung durch die Aufgaben der Hochschulen, die Verpflichtungen der Hochschullehrenden, die datenschutz- und urheberrechtliche Bewertung sowie die Möglichkeiten, diese Fragen durch hochschuleigenes Recht zu regeln.
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Prof. Dr. Alexander Roßnagel Vizepräsident der Universität Kassel, Univ.-Prof. für Öffentliches Recht, Leiter der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken
Christoph Schnabel, LL.M. Mitglied von provet
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Roßnagel, A., Schnabel, C. Aufzeichnung und Übertragung von Lehrveranstaltungen. DuD 33, 411–417 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0105-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0105-4