Zusammenfassung
Die Übermittlung von Einwohnermeldedaten an die Landesrundfunkanstalten gilt seit dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 15.11.1994 als zulässig. Der vorliegende Beitrag kommt anlässlich eines konkreten Falls zu einer differenzierteren und abweichenden Bewertung der Rechtslage.
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Burgard Rech ist der Melderechtsreferent des Freistaates Sachsen.
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Rech, B. Die Zulässigkeit der Übermittlung von Einwohnermeldelisten an Gebührenbeauftragte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. DuD 33, 231–237 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0057-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0057-8