Zusammenfassung
Das Verbot der Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken gilt als ein zentrales datenschutzrechtliches Dogma mit Verfassungsrang. Es wird jedoch zunehmend durch europarechtlichen Vorgaben zur Stärkung der Inneren Sicherheit infrage gestellt. Der Beitrag geht auf zwei typische Beispiele ein: die Vorratssammlung von TK-Verkehrsdaten sowie die Erfassung und übermittlung von Flugpassagierdaten.
Additional information
Dr. Thomas B. Petri Bereichsleiter Recht beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Petri, T. Unzulässige Vorratssammlungen nach dem Volkszählungsurteil? Die Speicherung von TK-Verkehrsdaten und Flugpassagierdaten. DuD 32, 729–732 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0174-9
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0174-9