Zusammenfassung
Mit ihrer Entscheidung vom 11. März 2008 hat die Europäische Kommission die übernahme des Online-Werbetechnologie-Anbieters DoubleClick durch den Internet-Suchdienst Google genehmigt. Die Kommission hat sich damit der Entscheidung der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) angeschlossen. Eine Enttäuschung ist dies insbesondere für all diejenigen, die gehofft haben, im Rahmen des europäischen Kartellrechts könnten — anders als im Rahmen des amerikanischen Antitrust Law — auch datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Die Europäische Kommission hat es jedoch, wie zuvor schon die FTC, bei einem allgemeinen Bekenntnis zur Wichtigkeit des Datenschutzes belassen; eine kartellrechtliche Relevanz wurde dem Datenschutz hingegen nicht zuerkannt. Der Schutz funktionierenden Wettbewerbs und der Schutz informationeller Selbstbestimmung haben für Kommission und FTC nichts miteinander zu tun. überzeugen kann dies in dieser Allgemeinheit nicht.
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Buchner, B. Wissen ist Macht?. DuD 32, 724–728 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0173-x
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