Zusammenfassung
Zwischen dem Datenschutzbeauftragten (DSB) und der Mitarbeitervertretung eines Unternehmens besteht grundsätzlich kein neutrales Verhältnis, da der Datenschutzbeauftragte von seiner Funktion her der Arbeitgeberseite zugeordnet wird. Daraus ergeben sich einige Fragen, die dieser Artikel in Kürze beantworten soll.
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Stephanie Iraschko-Luscher ist Rechtsanwältin in Hamburg und geschäftsführende Gesellschafterin der MGDS Management-Gesellschaft für Datenschutz.
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Iraschko-Luscher, S. Zusammenarbeit des Datenschutzbeauftragten mit dem Betriebsrat. DuD 31, 696–698 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0228-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0228-4