Zusammenfassung
Das Internet und die damit vernetzten Computer sind nicht das „Reich des Bösen“, sondern müssen ein „Raum der Freiheit“ in unserer Informationsgesellschaft bleiben. Dies hindert nicht eine wirksame Strafverfolgung. Der Überblicksbeitrag thematisiert die aktuellen Versuchungen bei der strafverfolgenden digitalen Spurenanalyse und die datenschutzrechtlichen Grenzen hierbei.
Additional information
Dr. Thilo Weichert
Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Weichert, T. Bürgerrechtskonforme Bekämpfung der Computerkriminalität. DuD 31, 590–594 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0197-7
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0197-7