Zusammenfassung
„Datenschutz oder Terrorismus“ so wird in der politischen Auseinandersetzung über neue Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden polarisiert. Michael Ronellenfitsch analysiert die aktuellen Anlässe, die in den letzten Jahren erlassenen Eingriffsgesetze um anschließend die verfassungsrechtlichen Grenzen an die in der Diskussion befindlichen Eingriffsnormen herausarbeiten. Sein Fazit: „Der Slogan “Datenschutz oder Terrorismus“ ist verfehlt. Auch im Kampf gegen den Terrorismus sind die Datenschutzgrundsätze zu beachten und können beachtet werden, ohne das Ziel zu gefährden, die freiheitliche und demokratische Staatsordnung zu erhalten.“
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Dr. Michael Ronellenfitsch
Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und seit 2003 Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen.
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Ronellenfitsch, M. Datenschutzrechtliche Schranken bei der Terrorismusbekämpfung. DuD 31, 561–570 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0192-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0192-z