Zusammenfassung
Im Aufsehen erregenden „Mikado“-Fall haben die Ermittlungsbehörden Banken dazu bewegt, 22 Millionen deutsche Kreditkartenkonten zu überprüfen. Dabei wurden 322 Personen ermittelt und deren Wohnungen und Geschäftsräume daraufhin durchsucht, ob sie kinderpornographische Bilder besaßen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob es sich dabei um eine zulässige Fahndungsmethode handelte, indem er die Ermittlungen aus datenschutzrechtlicher und strafprozessualer Sicht untersucht.
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Mitglied der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) an der Universität Kassel
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Schnabel, C. Das „Mikado-Prinzip“. DuD 31, 426–430 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0153-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0153-6