Zusammenfassung
Zwischen Datenschutz und Werbung besteht ein Spannungsverhältnis, seit es den Datenschutz gibt. Das gilt besonders für alle Formen der so genannten direkten Kundenansprache: Ob als Postwurfsendung, E-Mail oder neuerdings in Form unerbetener SMS und Telefonanrufe — die Empfänger empfinden den „Werbemüll“ oft genug als lästig und fragen sich daher zu Recht: „Dürfen die das?“
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Stephanie Iraschko-Luscher ist Rechtsanwältin in Hamburg und geschäftsführende Gesellschafterin der MGDS Management-Gesellschaft für Datenschutz.
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Iraschko-Luscher, S. Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Direktwerbung und Datenschutz. DuD 31, 46–48 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0014-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0014-3