Zusammenfassung
Obwohl Geodaten in der Praxis eine zunehmende Rolle spielen, gibt es in der jüngeren Zeit keine Diskussion über die rechtsdogmatische Einordnung: Allzu leicht wird von einem Personenbezug ausgegangen. Allzu leicht werden aber auch die Daten erhoben und genutzt. Der Beitrag nimmt eine Kategorisierung nach der Lokalisierung von Personen, mobilen und immobilen Sachen vor. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung stellt er zur Diskussion, ob grundstücksbezogene Daten trotz ihrer Zuordnungsmöglichkeit zu einem Eigentümer unter das Datenschutzrecht fallen, wenn sie keine persönlichkeitsrechtliche Relevanz haben. Der Beitrag ist als Diskursauftakt und nicht als letzte Weisheit zu verstehen.
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Landesbeauftragter für den Datenschutz. Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Weichert, T. Der Personenbezug von Geodaten. DuD 31, 17–23 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0006-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0006-3