Zusammenfassung
Die vorliegende Studie untersucht die Determinanten der Qualität der Betriebsrat-Geschäftsführer-Beziehung. Dabei liegt besonderes Gewicht auf dem Einfluss der Inhaberführung, der zugleich auch für die Existenz eines Betriebsrats von entscheidender Bedeutung ist. Aus der Stewardship- und der Prinzipal-Agenten-Theorie lassen sich diesbezüglich unterschiedliche Wirkungen der Inhaberführung ableiten. Von diesen theoretisch denkbaren Wirkungsrichtungen ausgehend wird auf Basis einer repräsentativen Befragung mittelständischer Unternehmen des IfM Bonn aus den Jahren 2005/2006 ein Binomiales Probit-Modell mit Selektion geschätzt, um die zentralen Determinanten, die die Qualität der Betriebsrat-Geschäftsführer-Beziehung beeinflussen, zu ermitteln. Wie theoretisch vermutet, zeigen die empirischen Analysen einen negativen Einfluss der Inhaberführung auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betriebsrat im Unternehmen existiert, auf. Ist im Unternehmen aber ein Betriebsrat eingerichtet, so übt die Inhaberführung einen signifikant positiven Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer positiven Betriebsrat-Geschäftsführer-Beziehung aus. Dieser Befund bestätigt somit die Hypothese, wonach sich Inhaber-Manager eher als Stewards und angestellte Manager eher als Agenten verhalten.
Abstract
This paper examines the quality of the relationship between business managements and works councils in small and medium-sized enterprises and strives for answering the question, which factors determine the quality. As ownership is an important determining factor of the establishment of works councils in small and medium-sized businesses, especially the impact of ownership on this relationship has been investigated. Agency theory and stewardship theory give hints that the owner management can have different impacts on this relationship. In order to test these contradictory hypotheses we have estimated a Heckman selection model to investigate which factors determine the quality of the relationship between business managements and works councils. Our results based on data generated from a survey in small and medium-sized enterprises conducted by the IfM Bonn in the years 2005 and 2006 indicate that ownership has a negative influence on the establishment of works councils, but a positive one on the quality of the relationship between business management and works council. Thus, the hypotheses predicting the existence of stewardship behaviour among owners and the existence of agency behaviour among managers can be confirmed.
Notes
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, sofern diese länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind (vgl. § 8 BetrVG). Wahlberechtigt sind dabei alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 7 BetrVG).
Seit der Novellierung des BetrVG 2001 obliegt es gemäß § 17 Abs. 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat oder falls ein solcher nicht existiert, dem Konzernbetriebsrat, bei der erstmaligen Betriebsratsgründung nach dem normalen Wahlverfahren den Wahlvorstand zu bestellen. Nur wenn diese beiden Institutionen nicht vorhanden sind, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine für den Betrieb zuständige Gewerkschaft zur Betriebsversammlung einladen, auf der dann der Wahlvorstand gewählt wird. Da es diese Arbeitnehmergremien in kleinen und mittleren Familienunternehmen i. d. R. nicht gibt, werden diese Betriebsratsinitiatoren im Folgenden nicht weiter betrachtet.
In der Mehrzahl der mittelständischen Unternehmen mit Betriebsrat ist dieser auf Initiative der Arbeitnehmer (66,0 %) bzw. der Gewerkschaften (40,8 %) gebildet worden. In knapp einem Viertel der Fälle war die Geschäftsführung an der Betriebsratsgründung beteiligt (vgl. Schlömer et al.2007, S. 55 f.).
Von den Betrieben mit 5 bis 50 Beschäftigten weisen bundesweit 6 % und von den Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten 41 % (Westdeutschland) bzw. 36 % (Ostdeutschland) einen Betriebsrat auf (vgl. Ellguth und Kohaut2011, S. 245).
Eine Variable gilt dann als zentral, wenn sie in mindestens zwei Schätzungen als signifikanter Einflussfaktor identifiziert wurde. Dabei wird von einer Signifikanz des Zusammenhangs ausgegangen, wenn die Irrtumswahrscheinlichkeit unter 5 % liegt.
Wie bspw. im Energie- und Wasserversorgung/Abfallwirtschaft/Bergbau oder in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (vgl. Ellguth und Kohaut2010).
Das BetrVG regelt die Grundsätze der Interaktion von Betriebsrat und Geschäftsführung durch Vorgabe von Grundsätzen (vgl. Gaugler1985, S. 173). Zentrale Bedeutung kommt dabei der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den beiden Betriebsparteien zu (vgl. § 2 Abs. 1 BetrVG). Dieser Kooperationsmaxime wird durch Forderung der Friedenspflicht (vgl. § 74 Abs. 2 BetrVG) sowie dem Verbot der parteipolitischen Betätigung (vgl. § 74 Abs. 2 BetrVG) im Betrieb Nachdruck verliehen. Auf diese Weise sollen „eskalierende Auseinandersetzungen“ zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vermieden und gleichsam der Betriebsfrieden gesichert werden (vgl. Kotthoff1985, S. 68).
Ein weiterer denkbarer Typ, den Kotthoff aber in den 63 Fallstudien-Unternehmen nicht gefunden hat, ist „Der klassenkämpferische Betriebsrat“ (1981).
Diese Angaben beziehen sich auf alle befragten mittelständischen Unternehmen ohne Handwerk.
Je nach Schätzung können zwischen 96 % und 97,3 % der kleinen Unternehmen mit Jahresumsätzen von unter einer Million Euro als Familienunternehmen klassifiziert werden (vgl. Haunschild und Wolter2010, S. 14 f.; Schmidt et al.2010, S. 69). Ein Großteil der mittleren Unternehmen kann zwar ebenfalls der Gruppe der Familienunternehmen zugeordnet werden, der Anteil der Familienunternehmen nimmt aber unter den mittleren Unternehmen mit zunehmender Größe ab (vgl. Haunschild und Wolter2010, S. 14 f.; Schmidt et al.2010, S. 69; Stiftung Familienunternehmen2009, S. 18). Während mittlere Unternehmen der Größenklasse eine bis unter fünf Millionen Euro Jahresumsatz in 81,8 % der Fälle Familienunternehmen sind, liegt der Anteil Familienunternehmen in der Gruppe der mittleren Unternehmen mit fünf bis unter zehn Millionen Euro Jahresumsatz bei 74,7 %. Von den größeren mittleren Unternehmen mit Umsätzen von zehn bis unter 50 Millionen Euro pro Jahr sind schließlich noch 60,1 % als Familienunternehmen zu klassifizieren (vgl. Haunschild und Wolter2010, S. 14 f.).
In Familienunternehmen, in denen Eigentum und Leitung des Unternehmens vollständig in einer Hand liegen, tritt Moral Hazard im Sinne der Prinzipal-Agenten-Theorie dagegen nicht auf.
Finanziell gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung.
Mit Ausnahme von Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft.
Schlömer et al. (2007, S. 24 ff.) konnten auf Basis ihrer eigenen Querschnittserhebung sowie auf Basis von Sonderauswertungen des IAB-Betriebspanels zeigen, dass der Verbreitungsgrad von Betriebsräten in Unternehmen bzw. Betrieben mit 20 bis 499 Beschäftigten bei etwa 29 % liegt.
Die Frage lautete „Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung?“ (1 = sehr schlecht und 5 = sehr gut).
Das Entscheidungsverhalten der Geschäftsführung wurde in der Befragung des IfM Bonn über sechs vorgegebene Aussagen erhoben. Diese waren hinsichtlich des Ausmaßes der Arbeitnehmerbeteiligung abgestuft und reichten von „die Geschäftsführung entscheidet allein“ bis hin zu „die zuständigen Mitarbeiter entscheiden eigenständig“.
Eine grundsätzliche Anforderung an Regressionsmodelle ist, dass keine Multikollinearität zwischen den unabhängigen Variablen bestehen darf. Um das Ausmaß der Multikollinearität zwischen den ins Modell eingefügten unabhängigen Variablen festzustellen, werden die Variance-Inflation-Factor-Werte (VIF-Werte) der unabhängigen Variablen bestimmt. Diese weisen insofern auf eine sehr schwache Multikollinearität hin, als maximal VIF-Werte von 2,1 erreicht werden. Dies belegt auch eine zusätzlich durchgeführte Korrelationsanalyse (vgl. Tab. 6 im Anhang).
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Schlömer-Laufen, N., Kay, R. & Werner, A. Zum Einfluss der Inhaberführung auf die Betriebsrat-Geschäftsführer-Beziehung – Eine theoretische und empirische Analyse in mittelständischen Unternehmen. Z Betriebswirtsch 82 (Suppl 3), 93–115 (2012). https://doi.org/10.1007/s11573-012-0568-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11573-012-0568-x
Schlüsselwörter
- Betriebsrat-Geschäftsführer-Beziehung
- Inhaberführung
- Stewardship-Theorie
- Prinzipal-Agenten-Theorie
- Heckman-Selektion
Keywords
- Relationship business management and works council
- Ownership
- Stewardship theory
- Agency theory
- Heckman selection model