Fehler können auch bei der COVID-19-Impfung passieren. Die Deckung durch die Arzthaftpflicht erstreckt sich aber wohl auch auf Pannen während der Corona-Impfkampagne.

Auch wenn Ärzten oder ihren Mitarbeitern bei der Corona-Impfung ein Fehler passiert, brauchen sie sich um ihren Versicherungsschutz keine Sorgen zu machen. Das gilt auch für eine Panne, wie sie vor kurzem in Stralsund passiert ist. Dort hatten Mitarbeiter eines Pflegeheims die fünffache Dosis des Impfstoffs erhalten, weil entgegen der Produktinformation nicht 0,3 ml, sondern die gesamte Flasche mit mindestens fünf Impfdosen verimpft worden war. Daniel Meiß, Leiter des Geschäftsfelds Sachversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung, geht davon aus, dass dieser Fall in die Staatshaftung beim Impfen fällt.

Doch auch bei einem vergleichbaren Versehen in der Hausarztpraxis steht der Arzt nicht ohne Deckung da. Das kann Meiß zumindest für die Deutsche Ärzteversicherung zusagen. "Bei uns ist das ein ganz normaler Fehler, der passieren kann - dem Arzt selbst oder der medizinischen Fachangestellten." Auch für Mediziner mit einer Ruhestandsversicherung gilt die Ausweitung der Deckung.

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