Vertragsärzte können sich — ausnahmsweise — vertreten lassen. Zulässige Gründe gibt es viele. Doch bei der Auswahl des Vertreters ist einiges zu beachten. Sonst könnte es später Probleme bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen geben.
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Ärzte Zeitung, 07.09.2013
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Godemann, J. Vorsicht bei der Praxis-Vertretung. CME 10, 39 (2013). https://doi.org/10.1007/s11298-013-1071-6
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