Geklagt hatte der biologische Vater der heute vier Jahre alten Kinder. Begonnen hatte alles vor acht Jahren. Damals gab der Kläger Sperma in einer Praxis mit Schwerpunkt Kinderwunsch ab, um es einfrieren zu lassen. Und zwar für den Fall, dass er zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit zeugungsunfähig werden könne.

Sperma sollte vernichtet werden

Zu diesem Zeitpunkt war der Mann noch mit seiner damaligen Lebensgefährtin zusammen. Die Spermaprobe sollte laut Vertrag nach einem Jahr vernichtet werden. Doch das geschah nicht.

Und dann ließ sich die inzwischen von ihm getrennte Frau drei Jahre später mit dem Sperma künstlich befruchten, ohne dass der Spender informiert wurde. Zwei Kinder kamen 2007 zur Welt. Und jetzt sollte der biologische Vater Unterhalt zahlen. Dagegen klagte der Mann.

Die Ärzte waren verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Sperma nicht zu unbefugten Zwecken verwendet wird, so die Richter des Landgerichts.

Ob des grundsätzlichen Charakters des Urteils wird erwartet, dass Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt wird.