Zusammenfassung
Erkrankt das Heimtier, fragt der Tierarzt typischerweise vor einer veterinärmedizinisch gebotenen Behandlung, ob sich der Tierhalter die anfallenden Kosten leisten kann. Das suggeriert einen viel weiteren Handlungs- und Entscheidungsspielraum des Tierhalters, als ihn §17 TierSchG gewährt. Angesichts der bisher allenfalls rudimentären Befassung des Schrifttums mit diesem Thema, fehlt es an hinreichender Klarheit, ob und inwiefern hohe Behandlungskosten für die Euthanasie oder das strafbare Unterlassen einer solchen Behandlung als Ausschluss- oder Rechtfertigungsgrund angeführt werden können. Ein Blick auf §266a StGB zeigt indes, dass die Zahlungsunfähigkeit der Rechtsordnung als Ausschlussmöglichkeit keinesfalls fremd ist. Zugleich verdeutlicht er, dass nur in seltenen Ausnahmefällen die Kostenhöhe den tierlichen Interessen erfolgreich entgegengehalten werden kann.
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Poplat, T. Rechtfertigen hohe Behandlungskosten die Euthanasie des Heimtieres oder das grundsätzlich strafbare Unterlassen einer veterinärmedizinisch gebotenen Behandlung? – Über den schmalen Grat zwischen Tierhalterinteressen und Strafbarkeit. NuR 46, 453–462 (2024). https://doi.org/10.1007/s10357-024-4408-x
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