Zusammenfassung
Dass der Kormoran derzeit in den meisten Flächenstaaten Deutschlands nach den Vorgaben sogenannter Kormoranverordnungen jagdbar in einem weiten Sinne ist, obwohl er dem Tötungsverbot der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) unterfällt, wurde nebst den tatsächlichen und rechtlichen Hintergründen dieser Praxis bereits in dem Beitrag ,,Die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe der Kormoranverordnungen der Länder‘‘ (NuR 2023, 527) dargestellt. In dem hieran anschließenden vorliegenden Beitrag wird nun die Vereinbarkeit der die Tötungen rechtfertigenden Kormoranverordnungen mit höherrangigem Recht untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Verordnungen den Maßstäben genügen, die der EuGH für den Ausnahmetatbestand des Art. 9 V-RL entwickelt hat. Ebenso nimmt der Beitrag die Vereinbarkeit der Kormoranverordnungen mit dem BNatSchG in den Blick und geht abschließend noch kurz auf das Straf- und Bußgeldverfahren ein.
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Gerhold, S., Mittag, V. Die Kormoranverordnungen der Länder insbesondere im Lichte des EU-Rechts – Eine (Neu-)Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. NuR 45, 597–603 (2023). https://doi.org/10.1007/s10357-023-4230-x
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