Zusammenfassung
Dass Enteignungen für den Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler immer noch zulässig sind, hat das OVG Münster am 28.3.2022 deutlich gemacht und eine vorzeitige Besitzeinweisung ermöglicht. Sind Enteignungen auch noch im Anschluss daran für die Wiedernutzbarmachung möglich, und zwar selbst dann, wenn es nur um die Materialbeschaffung dafür geht? Haben die Ereignisse um die Inanspruchnahme von Lützerath Auswirkungen auf die Zulässigkeit? Welche Rolle spielen der Klimaschutz und die Akzeptanz nach der Windparkentscheidung des BVerfG?
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Frenz, W. Enteignungen für die Wiedernutzbarmachung. NuR 45, 577–588 (2023). https://doi.org/10.1007/s10357-023-4228-4
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