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Die Tötung überzähliger Versuchstiere – das Erfordernis des “vernünftigen Grundes” und die Übertragung aktueller Rechtsprechung auf den Versuchstierbereich
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  • Open Access
  • Published: 17 January 2023

Die Tötung überzähliger Versuchstiere – das Erfordernis des “vernünftigen Grundes” und die Übertragung aktueller Rechtsprechung auf den Versuchstierbereich

  • Tobias Wagenknecht1,
  • Beryl Eusemann1,
  • Philipp Schwedhelm1,
  • Gilbert Schönfelder1 &
  • …
  • Bettina Bert1 

Natur und Recht volume 45, pages 22–30 (2023)Cite this article

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Zusammenfassung

Das Ziel der EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU ist es, einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für Tierversuche in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Aufgrund eigenständiger mitgliedstaatlicher Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie in das jeweilige nationale Versuchstierrecht können nationale Regelungen durchaus ein unterschiedlich hohes Tierschutzniveau aufweisen. Deutlich zeigt sich dies bei der Tötung von überzähligen Versuchstieren, die regelmäßig bei der notwendigen Zucht von Versuchstieren entstehen. Gem. 1 S. 2 TierSchG muss nach deutschem Tierschutzrecht bei jeder Tötung eines Tieres ein vernünftiger Grund vorliegen. Dieses Erfordernis bezieht sich uneingeschränkt auch auf Versuchstiere und zeigt sich in seiner konkreten Ausgestaltung als nationale Besonderheit des deutschen Versuchstierrechts im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten. Fehlt ein vernünftiger Grund im Rahmen der Tötung eines Tieres, kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen gem. 17 Nr. 1 TierSchG nach sich ziehen. Mangels gefestigter Rechtsprechung im Versuchstierbereich muss bei der rechtlich gebotenen Auslegung zur Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs des vernünftigen Grundes die Rechtsprechung aus anderen Bereiches des Tierschutzrechts herangezogen und auf das Versuchstierrecht übertragen werden. Unter Heranziehung der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tötung von männlichen Küken zeigt sich, wie schwierig sich eine solche Übertragung in der rechtswissenschaftlichen Praxis gestaltet. Eine mögliche Übertragung von Wertungen aus dem Nutztierbereich muss dabei aufgrund der Komplexität der versuchstierrechtlichen Materie stets den konkreten Einzelfall berücksichtigen und kann keinesfalls pauschal erfolgen.

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Authors and Affiliations

  1. Nationaler Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren, Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, Deutschland

    Tobias Wagenknecht,  Beryl Eusemann,  Philipp Schwedhelm,  Gilbert Schönfelder &  Bettina Bert

Authors
  1. Tobias Wagenknecht
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  2. Beryl Eusemann
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  3. Philipp Schwedhelm
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  4. Gilbert Schönfelder
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  5. Bettina Bert
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Wagenknecht, T., Eusemann, B., Schwedhelm, P. et al. Die Tötung überzähliger Versuchstiere – das Erfordernis des “vernünftigen Grundes” und die Übertragung aktueller Rechtsprechung auf den Versuchstierbereich. NuR 45, 22–30 (2023). https://doi.org/10.1007/s10357-022-4102-9

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  • Published: 17 January 2023

  • Issue Date: January 2023

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-022-4102-9

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