Zusammenfassung
Infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine möchte die Bundesrepublik Deutschland den Import von Energieträgern aus Russland – insbesondere von Erdgas – stark verringern und langfristig einstellen. Um sich aus der energiepolitischen Abhängigkeit zu lösen, soll deshalb Flüssigerdgas (LNG) aus anderen Ländern importiert werden. Da es an der dafür notwendigen Infrastruktur auf deutschem Boden und in deutschen Gewässern bislang fehlt, wurde das LNG-Beschleunigungsgesetz erlassen. Das LNGG ermöglicht es unter anderem, schwimmende LNG-Terminals und die weiteren damit verbundenen Infrastrukturvorhaben ohne Durchführung einer eigentlich notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung vor der deutschen Küste zu errichten. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, ob die Befreiung von der UVP-Pflicht mit europäischem Recht vereinbar ist.
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Kment, M., Fimpel, S. LNG-Terminals ohne UVP – heiligt der Zweck die Mittel?. NuR 44, 599–604 (2022). https://doi.org/10.1007/s10357-022-4071-z
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