Zusammenfassung
Mit Gründung der neuen “Ampel”-Bundesregierung ging auch eine neue Kompetenzverteilung im Klimaschutz einher. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde die Aufgabenerweiterung des Bundesministeriums für Wirtschaft um den Klimaschutz und seine damit verbundene Umbenennung zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgeschrieben. Damit ging eine entsprechende Reduktion der bisherigen Klimaschutzzuständigkeiten des Bundesumweltministeriums einher. Gleichzeitig wurde diesem aber die Verantwortlichkeit für den Verbraucherschutz, welcher bisher beim Bundesjustizministerium lag, übertragen. Auf diese Weise wurde aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das Auswärtige Amt hat mit dem Organisationserlass explizite besondere Zuständigkeiten im Klimaschutz erhalten, und zwar die Zuständigkeit für die Internationale Klimapolitik, die Klimaaußenpolitik. Im vorliegenden Beitrag soll diese neue Kompetenzverteilung im Klimaschutz auf der Ebene der Bundesregierung analysiert und bewertet werden, insbesondere im Hinblick auf ihre allgemeine Bedeutung für die Umweltpolitik. Im ersten Schritt erfolgt dafür eine Einordnung der Klimaschutzkompetenzen, welche sich vor allem zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium bewegen (1.). Anschließend werden mögliche Folgen dieser Neuordnung eingeordnet (2.) und im letzten Schritt die neue Kompetenzverteilung, auch im Hinblick darauf, einer Wertung unterzogen (3.).
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Kloepfer, M. Neue Kompetenzverteilungen der Bundesregierung im Klimaschutz. NuR 44, 541–543 (2022). https://doi.org/10.1007/s10357-022-4058-9
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