Zusammenfassung
Die rechtlichen Probleme mit der Lärmaktionsplanung sind bisher noch nicht zu den Gerichten durchgedrungen. Diese lehnten bisher in jedem Versuch bereits die Klagebefugnis von Individualklägern wie Umweltvereinigungen ab. Das Urteil des BVerwG vom 29.11.2019 hat diese Tradition fortgesetzt, allerdings zwischen der Zeilen angedeutet, dass die Betrachtung für anerkannte Umweltvereinigungen nach UmwRG anders sein könnte. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob für anerkannte Umweltvereinigungen seit der Änderung des UmwRG 2017 die Klage gegen Lärmaktionspläne denkbar ist.
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Altehenger, R. Klagemöglichkeiten im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung?. NuR 44, 466–468 (2022). https://doi.org/10.1007/s10357-022-4027-3
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